Terms

1. Allgemeines
Für unsere sämtlichen - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen einschließlich Vorschläge und Beratungen gelten unsere nachstehenden Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Leistung oder Lieferung die Bedingungen an. Der Ausschluss dieser Bedingungen und Abweichungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Abschlüsse
a) Sämtliche Preise, Abbildungen, Maße und sonstigen Angaben, sei es in Katalogen oder Preislisten, sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss.
b) Scribbles, Layouts, Probekontakte, Blindtexte und sonstige für den Auftraggeber speziell gefertigte Muster und Entwürfe werden berechnet, auch wenn es zu keiner weiteren Durchführung des Auftrages kommt.
c) Die unter b) angesprochenen Muster und Entwürfe sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten, insbesondere zum Zweck anderweitiger Benutzung, mitgeteilt werden. Sie bleiben in allen Fällen Eigentum des Auftragnehmers und sind zurückzugeben.

3. Preise
a) Alle Preise verstehen sich in Euro - ausschließlich Mehrwertsteuer. Schriftliche Preisangebote werden nur auf Anfrage erteilt. Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Festpreisen nachträgliche Änderungen zu berechnen.
b) Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, unsere am Liefertag allgemein geltenden Preise zu berechnen.

4. Lieferung
a) Für die Lieferzeit ist der in unserer Auftragsbestätigung genannte Termin gültig. Teillieferungen sind gestattet. Bei Promptlieferung gilt im Zweifel eine Lieferfrist von 10 Arbeitstagen als vereinbart.
b) Gerät der Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug - wobei Verzug nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Abmahnung eintritt -, muss der Auftraggeber ihm eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Auftraggeber nach seiner Wahl bezüglich der nicht gelieferten Ware vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer haftet für den Fall, dass die Nichtleistung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des verbleibenden Auftragswertes (Eigenleistungen ausschließlich Vorleistungen und Material). Er haftet nicht für mittelbare Schäden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
c) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ereignisse höherer Gewalt sind z. B. Mobilmachung, Krieg, währungs- und handelspolitische Maßnahmen, welche die Durchführung des Auftrages verhindern. Der höheren Gewalt stehen gleich: Betriebsstörungen, Streiks oder Aussperrungen sowie Umstände, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Feuer, Mangel an Rohmaterial oder Brennstoffen oder sonstige Ereignisse, und zwar gleichgültig, ob sie beim Auftragnehmer oder bei einem seiner Lieferanten auftreten.

5. Abnahme
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bestellte Lieferung oder Leistung innerhalb 5 Arbeitstagen abzunehmen.
b) Nimmt der Auftraggeber die bestellte Lieferung oder Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. avisierten Versand ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag - auch teilweise - zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.
c) Der Auftragnehmer sorgt für die Einlagerung des Liefergegenstandes auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
d) 10 % Mehr- oder Minderlieferung sind Bestandteil des Vertrages.

6. Beanstandungen
a) Der Auftraggeber hat die Ware mit einer der Ware angepaßten Prüfungsart nach Empfang zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.
b) Diese Verpflichtung trifft den Auftraggeber auch dann, wenn ihm vorher Korrekturen oder Ausfallmuster zugesandt worden sind. Den Auftragnehmer trifft keine Haftung, wenn Reinabzüge, Filme, Reinzeichnungen u. ä. mit Satzfehlern oder anderen Mängeln für Inserate bzw. Auflagendruck weiterverwendet werden.
c) Die Beanstandungen einer Lieferung berechtigt nicht zu Ablehnung weiterer Lieferungen aus dem selben oder einem anderen Vertrag.
d) Bei nachgewiesener mangelhafter Lieferung ist der Auftragnehmer lediglich nach seiner Wahl verpflichtet, den Preis zurückzuzahlen oder Ersatz zu liefern. Er hat aber auch die Berechtigung, statt dessen den Minderwert zu erstatten oder nachzubessern. Zur Vornahme der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung hat der Auftraggeber die angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
e) Korrekturabzüge werden nur auf Anforderung des Auftraggebers geliefert. Sie sind vom Auftraggeber auf Satzfehler und sonstige Mängel zu überprüfen und dem Auftragnehmer druckreif erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für hierbei vom Auftraggeber übersehene Fehler.
f) Bei Auftragserteilung oder Beanstandungsanzeige gehen Übermittlungsfehler, die durch die vom Auftraggeber gewählte Übermittlungsart auftreten, zu Lasten des Auftraggebers.
g) Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, außer sie sind durch die Unrichtigkeit des Manuskript oder Änderungen der Vorlage, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen bedingt.
h) Abweichungen in der Art des vom Auftragnehmer beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Zuliefererindustrie, die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt oder aus technischen Gründen unvermeidbar sind.

7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungshandlungen des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf den Auftragswert der Bestellung.

8. Zahlungsbedingungen
a) Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Als Rechnungsdatum gilt der Tag der Lieferung, Teillieferung oder angezeigten Lieferbereitschaft. Bei Aufträgen, deren Abwicklung sich über mehr als ein Monat erstreckt, werden Teilrechnungen erstellt bzw. kann der Auftragnehmer für die Bereitstellung von Materialien oder Vorleistungen eine Akonto-Zahlung verlangen.
b) Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sätze berechnen und weiteren Schaden geltend machen. Alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstige Vergütungen werden hinfällig. Ferner kann der Auftragnehmer weitere Lieferungen auf den zugrundeliegenden Auftrag sowie weitere Aufträge ganz oder teilweise zurückhalten und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
c) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
d) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder, ohne dass den Auftragnehmer ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsschluß bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer die in b) genannten Rechte geltend machen.

9. Aufbewahrung
Das Speichern und Aufbewahren von Satz, Filmen, Reinzeichnungen, fremden Papieren usw. über 2 Monate hinaus erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Entgelt. Dies erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Entwürfe und Satzdaten an den Auftraggeber herauszugeben.

10. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von Mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

11. Magnetschilder und Beschriftungen
Durch das Anbringen von Magnetschildern und Beschriftungen auf Lacken, insbesondere an Fahrzeugen, können Lackveränderungen stattfinden. Magnetschilder können im Extremfall, bei nicht sachgemäßer Anwendung, mit dem Untergrund "verbacken" und Beschädigungen bzw. unterschiedliches ausbleichen bzw. verkratzen am Lack verursachen. Die Haftung des Auftragnehmers hierfür ist ausgeschlossen. Magnetschilder sind mindestens zwei mal wöchentlich vom Fahrzeug abzunehmen.

12. Sonderanfertigungen, Textildrucke, Schilder, Beschriftungen usw.
Bei Sonderanfertigungen und Veredelungen besteht kein Rückgabe- oder Umtauschrecht, außer es wurden fehlerhafte Waren geliefert. In diesem Fall obliegt die Mängelbeseitigung der Wahl des Auftragnehmers. Textildrucke sind grundsätzlich bis max. 30 Grad Celsius und "links gedreht" ohne Weichspühler zu waschen und zu bügeln. Textildrucke sind nicht für den Trockner geeignet. Bei durch den Auftraggeber angelieferte Materialien oder Waren besteht kein Ersatzanspruch, wenn bei der Produktion die Ware ganz oder teilweise beschädigt wird.

13. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Vorher ist Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Auftraggeber unzulässig.
b) Wir gestatten unseren Auftraggebern die Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes. An den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenständen erwirbt der Auftragnehmer zur Sicherung der in a) genannten Rechte Miteigentum, das der Auftraggeber schon jetzt überträgt.
c) Für den Fall, daß der Auftraggeber die Materialien oder die entstandenen Gegenstände weiter veräußert, werden schon jetzt seine dafür erlangten Gegenansprüche sicherheitshalber an den Auftragnehmer abgetreten.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenklagen ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer darf jedoch am Sitz des Auftraggebers und vor sonst möglichen Gerichten klagen.

15. Wirksamkeit
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Hans-Georg Hofmaier, Beschriftungs- & Druck-Centrum

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